Im Streit um die Erbschaftssteuer für Homo-Partner deutet sich in der Großen Koalition ein Kompromiss an.
Von Dennis Klein/
Noch ist nichts offiziell. Aber die SPD scheint im Streit um die Erbschaftssteuerreform in der Frage der Eingetragenen Lebenspartnerschaften hart zu bleiben. Medienberichten zufolge besteht die CDU daher nun nicht mehr darauf, im Erbschaftsfall schwule und lesbische Partner steuerrechtlich wie Fremde zu behandeln und noch schlechter zu stellen, als sie es jetzt schon sind.
Schwule Partner = Geschiedene?
Die “Berliner Zeitung” berichtet, dass Otto Bernhardt (CDU), finanzpolitischer Sprecher der Unions-Fraktion, Kompromiss-Signale an die Sozialdemokraten aussendet: “Ich kann mir vorstellen, dass wir die Eingetragenen Lebenspartnerschaften in die Steuerklasse II einordnen”, erklärte Bernhardt. Diese Steuerklasse ist eigentlich Geschwistern und Geschiedenen vorbehalten und hat niedrigere Steuersätze und einen etwas höheren Freibetrag. Bernhardt hält es auch für möglich einen höheren Freibetrag speziell für Homo-Partner einzuführen. Er schränkte allerdings ein: “In der Union gibt es keine Mehrheit für eine völlige Gleichstellung im Steuerrecht.” Der Finanzpolitiker bekräftigte auch, dass bei nur 14.000 Eingetragenen Partnerschaften die Mindereinnahmen zu vernachlässigen seien.
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